Trauung

Bei der kirchlichen Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes.

Das Fest der kirchlichen Trauung ist ein ganz besonderes und einmaliges Kapitel in der Geschichte eines Paares. Mann und Frau schreiben gleichsam ein Stück gemeinsame „Geschichte“. Miteinander planen sie ein großes Fest mit – in der Regel – vielen Gästen. Die kirchliche Trauung ist oft der Anlass, dass die Angehörigen von zwei Familien und zwei verschiedene Freundeskreise zusammenkommen, sich kennen lernen und miteinander feiern. Vor allem aber erleben zwei Liebende im Traugottesdienst, dass ihre Beziehung von Gott gesegnet und begleitet wird. Sie hören das „Ja“ ihres Partners, das er öffentlich „vor Gott und der Gemeinde“ spricht. Und finden in den Lesungen der Bibel, in ihrem Trauspruch und in der Ansprache des Pfarrers/der Pfarrerin Orientierung für ihren gemeinsamen Weg. So wirkt die kirchliche Trauung weit über den eigentlichen Anlass hinaus und bildet eine bleibende gemeinsame Erfahrung, zu der ein Brautpaar in Gedanken immer wieder zurückkehren kann.
Auch Paare, bei denen ein Partner katholisch ist (oder einer anderen christlichen Konfession angehört) können evangelisch getraut werden. Katholiken können – wenn sie es wünschen - sich bei ihrer Pfarrei um die offizielle Anerkennung der evangelischen Trauung durch ihre Kirche bemühen und einen „Dispens“ beantragen.

Eine kirchliche Trauung kann nachgeholt und als Jubiläum gefeiert werden.

Manchmal findet ein Paar in der Turbulenz des Alltags keinen geeigneten Zeitpunkt für die kirchliche Trauung. Doch kann eine kirchliche Trauung auch noch Jahre nach der standesamtlichen Eheschließung gefeiert werden. Manchmal nehmen Eltern die Taufe eines Kindes zum Anlass, um in ein und demselben Gottesdienst Taufe und kirchliche Trauung zu feiern („Traufe“).

Besonders bewegend sind Jubelhochzeiten anlässlich von 25 oder 50 Jahren gemeinsamer Ehe (oder nach einem anderen „runden“ Ehejubiläum). Mann und Frau schauen in einem sehr persönlich gehaltenen Festgottesdienst auf ihren gemeinsamen Weg zurück, lassen sich und ihre Lieben segnen und vergewissern sich der bleibenden Nähe Gottes.

Die ökumenische Trauung einer konfessionsverbindenden Ehe.

Oft gehören Mann und Frau unterschiedlichen christlichen Konfessionen an und wünschen sich, dass sie bei der Trauung vom jeweiligen Pfarrer/der Pfarrerin ihrer Gemeinde begleitet werden. Die evangelische und röm.-katholische Kirche hat inzwischen eine lange Tradition ökumenischer Trauungen. Dabei orientiert sich der Gottesdienst – je nach Wahl der Kirche bzw. nach der Entscheidung des Paares – entweder am Ablauf einer evangelischen oder einer katholischen Trauung. Der Pfarrer der gastgebenden Konfession vollzieht die Trauung nach dem üblichen Ritus. Der Geistliche, der als Gast mitwirkt, übernimmt in der Regel die Predigt. Das Brautpaar führt zuvor Gespräche mit beiden Geistlichen.

Auch Geschiedene können in der evangelischen Kirche getraut werden.

Die kirchliche Trauung in der evangelischen Kirche steht unter der Perspektive, dass Mann und Frau ihr ganzes weiteres Leben miteinander teilen möchten. Mann und Frau versprechen sich, einander treu zu sein und einander zu lieben, bis „der Tod sie scheidet“. In der Realität freilich gehen auch Ehen in die Brüche, die von beiden Partnern mit bestem Wollen und Vorhaben geschlossen worden sind. In der evangelischen Kirche ist es möglich, nach einer gescheiterten Ehe unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Beziehung wieder durch die Feier einer kirchlichen Trauung unter Gottes Segen zu stellen.

Und wenn ein Partner keiner Kirche angehört?

Auch wenn ein Partner nicht (mehr) der Kirche oder einer anderen Religion angehört, kann unter bestimmten Umständen ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung gefeiert und Gottes Segen einem Paar zugesprochen werden. In diesem Fall möge ein Paar zeitig den Kontakt mit dem/r zuständigen Pfarrer/Pfarrerin suchen.

Sie möchten in einer unserer Gemeinden heiraten?

Dann nehmen Sie bitte so früh wie möglich mit dem uns Kontakt auf. Zunächst ist der Termin der Trauung zu klären. Trauungen, die nicht in einer unserer Kirchen, sondern in einer anderen (katholischen) Kirche des Gemeindebereichs stattfinden sollen, müssen auch mit den zuständigen katholischen Pfarrämtern abgesprochen werden.

Immer wieder möchten Paare „von außerhalb“ bei uns heiraten. Das ist möglich. In diesem Fall wird ein Paar gebeten, den Pfarrer/die Pfarrerin ihrer eigenen Gemeinde oder einen anderen Geistlichen ihrer Wahl zu fragen, ob er/sie die Trauung hält. Ist das nicht möglich, übernimmt ein Pfarrer/eine Pfarrerin aus unserem Team den Traugottesdienst. In jedem Fall müssen evangelische Partner das Pfarramt ihrer Gemeinde kontaktieren und sich ein sogenanntes „Dimissoriale“ (eine „Erlaubnis“ zu einer Trauung in einer anderen Gemeinde) ausstellen lassen.

Welche Pfarrerin/ welcher Pfarrer hält die Trauung?

In St. Johannis und der Christuskirche hält die Trauung in der Regel die für Ihren Sprengel zuständige Pfarrerin bzw. der zuständige Pfarrer. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein auswärtiger Pfarrer, zu dem Sie eine persönliche Beziehung haben, die Trauung hält.

Das Traugespräch

Die Pfarrerin/der Pfarrer vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein Traugespräch, in dem

  • das christliche Verständnis der Ehe und die Bedeutung des kirchlichen Trauversprechens
  • der Ablauf des Trauungsgottesdienstes
  • die Bibelworte
  • die Wahl der Lieder und Gebete usw. besprochen werden.

Der Trauspruch, der Sie auf ihrem Lebensweg begleiten soll, kann von Ihnen selbst ausgewählt werden. Eine Auswahl an Trausprüchen finden Sie hier! Darüberhinaus sind organisatorische Fragen zu klären, wie die musikalische Gestaltung oder der Blumenschmuck der Kirche.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

In St. Johannis und in der Christuskirche gilt folgende Gebührenregelung:

  • Kirchengemeindemitglieder zahlen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- Euro.
  • Auswärtige Brautpaare, die keine persönlichen oder familiären Wurzeln in Forchheim haben, zahlen für die kirchliche Trauung 140,- Euro.
  • Besondere kirchenmusikalische Wünsche, die einen erhöhten Aufwand für den Organisten bzw. den Musiker bedeuten, werden über ein zusätzliches Honorar abgegolten.

Zu welcher Gemeinde gehöre ich?